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Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
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AGB

I. Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der UltraMedia GmbH & Co. Handels KG, Friedrich-Penseler-Str. 28, 21337 Lüneburg (im Folgenden "dem Verkäufer") und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.

In diesen Geschäftsbedingungen werden teilweise unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer getroffen.

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke ab-schließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

II. Vertragsschluss

1a. Gegenüber Unternehmern sind alle Angebote des Verkäufers freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
1b. Sofern ein Direktverkauf an Verbraucher erfolgt, ist die vom Käufer schriftlich oder mündlich übermittelte Bestellung ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag kommt mit der Lieferung der Ware oder der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande. Sollte dem Verbraucherkunden binnen 7 Werktagen nach seiner Bestellung weder die Warenlieferung noch eine Auftragsbestätigung zugehen, ist er nicht mehr an sein Angebot gebunden.
Das Vertriebssystem des Verkäufers ist nicht für den Handel im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher organisiert. Ein Widerrufsrecht gemäß § 312d BGB besteht nicht.
2. Die Angaben des Verkäufers in Preislisten, Flyern und sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich. Der Verkäufer behält sich diesbezüglich Irrtümer und Druckfehler vor. Angaben, die ausdrücklich Vertragsinhalt sind oder auf die im Rahmen der Auftragsbestätigung des Verkäufers Bezug genommen wird, sind stets verbindlich.
3. An Abbildungen, Angeboten, Werbemitteln und sonstigen Produktinformationen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung als auch des Vertragsschlusses übergeben werden, behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Unterlagen, die im Geschäftsverkehr als „vertraulich“ gekennzeichnet übergeben werden, dürfen nicht ohne Zustimmung des Verkäufers an Dritte übergeben werden.

III. Preise

1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich bei Lieferung gegenüber Unternehmern innerhalb Deutschlands netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zeit 19%, exklusive der Transportverpackungs- und Versandkosten ab Werk.
2. Bei Lieferungen an Unternehmer (mit UstID) außerhalb Deutschlands gilt:
Es wird seitens des Verkäufers keine Umsatzsteuer erhoben. Die Steuerschuld geht gemäß § 13b UstG auf den Empfänger über.
Zölle und sonst von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten stets die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19%.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Die vom Verkäufer genannten Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern stets als Endpreise inkl. Umsatzsteuer, derzeit 19%.
2. Bei Vereinbarung der Zahlungsart Vorkasse ist die Zahlung sofort mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung fällig.
Bei vereinbartem Rechnungskauf sind bei Verträgen mit gewerblichen Käufern Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gegenüber Verbrauchern gilt generell Lieferung gegen Vorkasse.
Im Falle des Verzugs hat der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Daneben werden ab der zweiten Mahnung seitens des Verkäufers 5,00 € fällig. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, jegliche weiteren Warenlieferungen bis zum Ausgleich der Rechnungsforderung zurückzubehalten.
3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Bei Fremdwährungen gilt immer der Wechselkurs zu dem Tag, an welchem die Zahlungsleistung erbracht wurde.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte dürfen im unternehmerischen Verkehr zudem nur ausgeübt werden, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis und einer daraus resultierenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung beruhen.
5. Unsere Reisevertreter und Mitarbeiter im Außendienst besitzen keine Inkassovollmacht.

V. Lieferung

1. Gegenüber Verbrauchern wird der Verkäufer die Lieferung bei vorrätiger Ware binnen 2-3 Werktagen vornehmen, bei vereinbarter Vorkasse gilt dies ab dem Tage des Zahlungseingangs beim Verkäufer. Sollte die Ware nicht vorrätig sein, wird der Verkäufer dem Käufer die Lieferzeit bei der Auftragsbestätigung verbindlich mitteilen. Im unternehmerischen Rechtsverkehr stellen die angegebenen Lieferzeiten einen Richtwert dar und gelten im Sinne von ca. Fristen als nur annähernd vereinbart. Bei vereinbarten Zahlungen im Wege der Vorkasse erfolgt die Lieferung in jedem Fall erst nach Zahlungseingang.
2. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung.
3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende, unvorhersehbare und/oder unabwendbare Umstände, die die Lieferung verhindern, verzögern oder wesentlich erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet den Käufer unverzüglich von den eingetretenen oder noch eintretenden Verzögerungen zu unterrichten. Der Verkäufer ist sodann berechtigt, eine Nachfrist von sechs Wochen in Anspruch zu nehmen. Sollte die Beeinträchtigung nach Ablauf der Nachfrist fortbestehen, können beide Teile vom Auftrag zurücktreten.
4. Sollte dem Verkäufer eine Lieferung an den Käufer wegen nicht erfolgter Selbstbelieferung, obwohl er bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, und/oder höherer Gewalt unmöglich sein behält sich der Verkäufer das Recht zum Rücktritt vor. Das Rücktrittsrecht kann vom Verkäufer nur dann wirksam ausgeübt werden, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informiert und ihm bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
5. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt.
6. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
7. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
8. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt neben dem Nachweis eines geringeren Schadens ebenso ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer gar kein Schaden entstanden ist.
9. Der Verkäufer haftet für einen Lieferverzug im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VI. Gefahrübergang

1. Bei Lieferungen an Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang stets erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher, das Transportrisiko trägt stets der Verkäufer.
2. Im unternehmerischen Verkehr erfolgt die Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart ist, „ab Werk“. Der Gefahrübergang erfolgt gemäß § 447 BGB mit der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an das Transportunternehmen bzw. an den Käufer im Falle der Abholung. Auf Wunsch des Käufers kann eine Transportversicherung, deren Kosten der Käufer trägt, abgeschlossen werden.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
2. Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes:
a. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
b. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung mit Fristsetzung nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne weitere vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

c. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter, insbesondere einer Klage nach § 771 ZPO, entstehen.
d. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer jedoch die Forderungen in Höhe des mit ihm vereinbarten Rechnungsendbetrags (inkl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Kunden oder sonstigen Dritten erwachsen; wobei diese Abtretung unabhängig davon gilt, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Von dieser Befugnis wird der Verkäufer jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Sobald der Käufer in Zahlungsverzug ist oder er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt, kann der Verkäufer verlangen, dass ihm alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitgeteilt werden, die Schuldner über die Abtretung durch den Besteller in Kenntnis gesetzt werden und der Käufer ihm alle für den Einzug und die Durchsetzung erforderlichen Dokumente und Informationen übergibt.
e. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

VIII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
2. Generell sind Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung seitens des Kunden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Bei Verträgen mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt davon abweichend Folgendes:
a. Die Sachmangelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang.
b. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft hat der Käufer den Obliegenheiten des § 377 HGB nachzukommen, also die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Bei unterlassener bzw. verspäteter, d.h. nicht unverzüglicher, Anzeige gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, sonst gelten diese bei unterlassener bzw. verspäteter Anzeige ebenfalls als genehmigt.
c. Bei einem Mangel der Kaufsache ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist, variierend nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, jedoch nicht unter 7 Tagen, für die Nacherfüllung einzuräumen.
Der Verkäufer hat im Rahmen der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache weder den etwaigen Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau der mangelfreien Sache vorzunehmen. Im Fall der Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des mit dem Käufer vereinbarten Kaufpreises.
d. Wenn die Nachbesserung im Sinne des § 440 BGB fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung begehren.
e. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung für Schäden gemäß § 309 BGB Nr. 7a BGB, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschränkte Haftung gilt auch bei Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten, also solcher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Besteller vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise bei den diesen AGB zugrunde liegenden Handelsgeschäften entstehenden Schaden beschränkt.
f. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
g. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Rahmen eines Lieferregresses gemäß §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.

IX. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. V Nr. 7 und 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Nr.1 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Sonstiges

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Käufer Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, soweit beide Vertragspartner im Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Verkäufer hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.